Schöpfwerk Lichtenberger Siel | zur StartseiteSchöpfwerk Ohmstede | zur StartseiteSchöpfwerk Käseburg | zur StartseiteVerbandsgebiet | zur StartseiteAußendeich | zur StartseiteAugustgroden | zur StartseiteDeich | zur StartseiteStrohauser Siel | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachung II. Oldenburgischer Deichband

 

Öffentliche Bekanntmachung über die 

Wahl zum Verbandsausschuss für die Amtszeit 

vom 01.08.2025 - 31.07.2030


Die Amtszeit des Verbandsausschusses des II. Oldenburgischen Deichbandes endet gemäß § 14 der Verbandssatzung am 31.07.2025. Der Verbandsausschuss besteht aus 22 Mitgliedern. Die Wahl erfolgt wahlbezirksweise durch Briefwahl, wobei die Wahlbezirke folgende Gemeindegebiete, soweit Deichpflicht zum II. Oldenburgischen Deichband besteht, umfassen (§ 11 der Verbandssatzung):

 

Wahlbezirk:Gemeindegebiet:

Anzahl zu wählender

Ausschussmitglieder:

1Gemeinde Butjadingen 1
2Gemeinde Stadland 1
3Gemeinden Jade und Ovelgönne 1
4Stadt Varel und Gemeinden Rastede und Wiefelstede2
5Stadt Elsfleth 1
6Stadt Brake 2
7Stadt Nordenham 4
8Stadt Oldenburg, Gemeinden Wardenburg, Bad Zwischenahn und Edewecht10


Gemäß § 12 der Satzung des II. Oldenburgischen Deichbandes i. V. mit § 4 der Wahlordnung ist wählbar jedes natürliche geschäftsfähige Verbandsmitglied oder jeder Interessenvertreter(in) einer juristischen Person für denjenigen Wahlbezirk, in dem das Mitglied mit beitragspflichtigen Grundstücken veranlagt wird. 

Die Wählbarkeit erstreckt sich nur auf einen Wahlbezirk. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder oder stellvertretende Vorstandsmitglieder sein.
Wahlberechtigt sind alle Verbandsmitglieder. Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke (dingliche Mitglieder). Grundstück im Sinne dieser Vorschrift ist auch das Wohnungseigentum, Teileigentum und Miteigentum im Sinne des § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951 (BGBl. I S. 175 / 209), in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306) geändert worden ist, sowie das selbständige Gebäudeeigentum (§ 4 der Verbandssatzung).


Die Wahlberechtigten des II. Oldenburgischen Deichbandes werden 

hiermit zur Abgabe von Vorschlägen bzw. Bewerbungen für die Wahl 

als Mitglied des Verbandsausschusses aufgefordert.
 

Inhalt und Form der Wahlvorschläge / Wahlbewerbungen: 


Der Wahlvorschlag / die Wahlbewerbung darf nur Kandidaten(innen) für den jeweiligen Wahlbezirk enthalten.


Der Wahlvorschlag / Die Bewerbung muss im einzelnen enthalten:
1. die Bezeichnung des Wahlbezirkes, für den der/die Kandidat(in) kandidiert,
2. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift der Kandidaten(innen),


Zur Überprüfung der Wählbarkeit muss der Wahlvorschlag ferner die Mitgliedsnummer/ Grundbuchblatt-Nr. des beitragspflichtigen Grundeigentums der Kandidaten enthalten.


Einem Wahlvorschlag ist die Erklärung der Kandidaten(innen), dass sie der Aufstellung zustimmen, beizufügen.


Der/Die Vorschlagende hat ebenfalls Name, Anschrift und die Mitgliedsnummer/Grundbuch-blatt-Nr. seines/ihres Grundbesitzes mitzuteilen, damit geprüft werden kann, ob er/sie vorschlagsberechtigt ist.


Die Wahlvorschläge / Bewerbungen sind spätestens bis zum


05. März 2025, 16.00 Uhr,


beim Wahlleiter, Verbandsvorsteher des II. Oldenburgischen Deichbandes, Peter Aengeneyndt, Franz-Schubert-Str. 31, 26919 Brake (Unterweser), schriftlich einzureichen. 

 

Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, es sei denn, es werden für den betreffenden Wahlbezirk nicht genügend Kandidaten(innen) benannt. Nur in diesem Fall ist es zulässig, innerhalb von 14 Tagen nach erneuter Bekanntmachung weitere Wahlvorschläge / Bewerbungen einzureichen.
 

Werden für einen Wahlbezirk nicht mehr Kandidaten(innen) / Bewerber(innen) vorgeschlagen als Ausschussmitglieder zu wählen sind, so gelten diese als gewählt (§ 12 Abs. 2 Wahlordnung).


Stehen für einen Wahlbezirk mehr Kandidaten(innen) zur Verfügung als Ausschussmitglieder zu wählen sind, wird der II. Oldenburgische Deichband eine Wahlfrist für diesen Wahlbezirk ansetzen. Diese Wahlfrist wird mit den Wahlvorschlägen öffentlich bekanntgegeben. Die für die Wahl erforderlichen Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag) werden den Mitgliedern des betreffenden Wahlbezirks dann rechtzeitig übersandt. 

 

Peter Aengeneyndt
Verbandsvorsteher