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II. Oldenburgischer Deichband

Aufgaben

Der II. Oldenburgische Deichband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes zur Aufgabe, die im Schutze des Hauptdeiches gelegenen Grundstücke vor Sturmfluten zu schützen. Geschützt werden alle Grundstücke bis zu einer Höhenlinie von NN+ 6,00 m, da das Wasser bei einem Deichbruch bis zu dieser Höhe ansteigen kann.

 

Die Satzung findet man unter Downloads. 

 

Verbandsgebiet

Zahlen und Fakten