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I. Oldenburgischer Deichband

Von der Stadt bis an die Weser

Das Gebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes umfasst alle im Schutze der Hauptdeiche gelegenen Grundstücke mit einer Höhenlage bis 6 m über Normalnull, die ohne schützende Deiche bei Sturmfluten schnell überflutet wären! Bodenerhebungen innerhalb des Verbandsgebietes, auch höher als 6 m über NN (Insellage), gehören auch dazu. Die genauen Grenzen des Verbandsgebietes hat die ehemalige Bezirksregierung Oldenburg durch Verordnung festgesetzt und rechnet zum deichgeschützen Gebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes die Gemeinden Berne, Lemwerder, Hude, Hatten, Ganderkesee, Wardenburg sowie die Städte Delmenhorst und Oldenburg (zum Teil). Damit reicht der zu schützende Deich vom Hemmelsbäker Kanal bis zum Ende des Sanddeiches in Hasbergen.

 

Der I. Oldenburgische Deichband ist zuständig für die Errichtung und Erhaltung der Deichbauten (einschließlich dazugehöriger Anlagen) und die Überwachung der Deichsicherheit im Verbandsgebiet.


Um den Deich funktionsfähig zu halten (d.h. in zu pflegen, auszubessern, zu verstärken oder auch neu zu bauen), unterhält der Deichband einen eigenen Gerätepark und Bauhof – von der Mähmaschine bis zum Bagger. Doch auf einer Länge von rund 54 Kilometern (das entspricht einer Fläche von etwa 155 Hektar) werden die Deiche natürlich gemäht: für eine besonders widerstandsfähige Grasnarbe sind rund 1.800 Schafe im Einsatz. So gehören auch die Schäfereien in Holle und in Piependamm zum Deichband.

 

Die Satzung findet man unter Downloads. 

 

11 Deichzüge schützen eine Region

Zahlen und Fakten

Karte I. Oldenburgischer Deichband