Schöpfwerk Lichtenberger Siel | zur StartseiteVerbandsgebiet | zur StartseiteDeich | zur StartseiteSchöpfwerk Käseburg | zur StartseiteSchöpfwerk Ohmstede | zur StartseiteAugustgroden | zur StartseiteStrohauser Siel | zur StartseiteAußendeich | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlen

Vorstandswahlen:

 

Jeder Verband hat gemäß der jeweiligen Satzung einen Vorstand zu wählen.

Dieser wird durch den Verbandsausschuss gewählt. Wahlvorschläge kommen aus der Mitte der Ausschussversammlung. Der Vorstand darf nicht aus Mitgliedern des Ausschusses gewählt werden.

Von den gewählten Vorstandsmitgliedern wird ein Vorstandsmitglied zum Verbandsvorsteher und ein stellvertretender Verbandsvorsteher gewählt. Auch hier beträgt die Wahlperiode 5 Jahre.

 

Wahlperiode der Vorstandswahl der einzelnen Verbände:

 

2021 - 2026 I. Oldb. Deichband

2021 - 2026 II. Oldb. Deichband

2022 - 2027 Braker Sielacht

2022 - 2027 Entwässerungsverband Butjadingen

2022 - 2027 Entwässerungsverband Jade

2022 - 2027 Entwässerungsverband Stedingen

2022 - 2027 Moorriem-Ohmsteder Sielacht

2024 - 2029 Stadlander Sielacht

 

Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich und führt den Vorsitz im Vorstand.

Ihm obliegen alle Geschäfte im Rahmen des Beschlusses des Verbandsausschusses über die Grundsätze der Geschäftspolitik.

Er führt alle Geschäfte des Verbandes; er kann Rechtsgeschäfte bis zu einem in der Satzung festgelegten Wert tätigen, er ist anordnungsbefugt, er ist Dienstvorgesetzter aller Dienstkräfte des Verbandes, er hat die Beschlüsse des Verbandsausschusses und des Vorstandes durchzuführen und unterrichtet den Vorstand über alle wichtigen Angelegenheiten.

 

 

Ausschusswahlen:

 

Jeder Verband hat gemäß der jeweiligen Satzung einen Ausschuss zu wählen.

Jeder Grundstückseigentümer ist für seinen Wahlbezirk wahlberechtigt; diese Wahlberechtigung erstreckt sich auch auf das Recht, sich in den Ausschuss eines Verbandes wählen zu lassen.

 

Die Wahltermine und Wahllokale für den jeweiligen Wahlbezirk werden ausschließlich in der Presse veröffentlicht, eine Wahlbenachrichtigung per Karte findet nicht statt.

 

Die Wahltermine sind für jeden Verband unterschiedlich. Die Wahlperiode beträgt für den Ausschuss 5 Jahre. Die Aufgaben des Ausschusses ergeben sich aus der Satzung.

 

Wahlperiode der Ausschusswahl der einzelnen Verbände:

 

2020 - 2025 I. Oldb. Deichband

2020 - 2025 II. Oldb. Deichband

2021 - 2026 Entwässerungsverband Jade

2021 - 2026 Entwässerungsverband Stedingen

2021 - 2026 Moorriem-Ohmsteder Sielacht

2021 - 2026 Entwässerungsverband Butjadingen

2021 - 2026 Braker Sielacht

2023 - 2028 Stadlander Sielacht