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Gewässeraufreinigung

Gewässeraufreinigung Winterhalbjahr 2023/2024

 

Die Stadlander Sielacht lässt ihre Gewässer südlich der B 437 ab 15.10.2023 aufreinigen; dabei handelt es sich um die Geschworenengebiete Suhr, Brandt, Ahting und Fuhrken.

 

Um der Firma die Arbeit zu erleichtern, müssen abgelagerte Gartenabfälle, Freigärhaufen oder andere störende Gegenstände entfernt werden. Sollten Grundstückseigentümer Anlagen in oder am Gewässer unterhalten, sollten diese deutlich kenntlich gemacht werden, da die Stadlander Sielacht für evtl. eintretende Schäden lt. Satzung nicht haftbar ist. Es sollte immer eine Freizone von 10 m dauerhaft freigehalten werden.

 

Die Stadlander Sielacht weist auch darauf hin, dass die Firma die Grundstücke betreten und im erforderlichen Umfang mit den Räumgeräten befahren und nutzen dürfen, dafür sollten Weidezäune oder sonstige Einfriedigungen die Räumung nicht behindern; eine Entschädigung kann dafür nicht in Anspruch genommen werden. Für rechtzeitige und ausreichende Viehkehrung haben die Anlieger selbst zu sorgen. Das Räumgut wird wechselweise am Gewässerufer abgelegt und ist entschädigungslos vom Grundstückseigentümer aufzunehmen.


Der Entwässerungsverband Butjadingen lässt turnusgemäß seine Gewässer im Herbst vom 01.10. –  31.12.2023 gemäß den aktuellen Gegebenheiten und den bekannten Angaben der Geschworenen/Schaubeauftragten in folgenden Gebieten durchführen: 

 

Böschen, Kuck, Ostendorf, L. Cornelius, Schweers, K. Meiners, Hülstede, Lübben, Stöver, Esche, Baumann