Der Kreisverband führt - ohne die Selbstständigkeit der Mitgliedsverbände anzutasten - entsprechend deren Satzungen für und namens dieser die Verwaltungsgeschäfte, Abwicklung der Haushalts- und Kassengeschäfte, ökologische und technische Betreuung (wenn Fachpersonal vorhanden ist) und Unterstützung der Mitgliedsverbände bei ihren Aufgaben.